Baustellenmischabfall entsorgen:
Baustellenmischabfall fällt bei Renovierungs-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen an. Es stellt die „alles darf rein“ Fraktion im Rahmen der Baustellenentsorgung dar. Wir entsorgen Ihren Mischmüll fach- und sachgerecht. Hierfür sind wir als Vorbehandlungsanlage gemäß §9 GewAbfV zertifiziert und bieten Ihnen somit neben einer kostengünstigen auch eine rechtssichere Lösung für die Entsorgung Ihrer Baustellenmischabfälle. Sie können Ihren Baustellenmüll wahlweise direkt bei uns anliefern, oder für die Abholung bequem unserer firmeneigenen Containerdienst in Anspruch nehmen.
Bezeichnung: Baustellenmischabfälle
AVV-Nr.: 17 09 04
Zu Baustellenmischabfall zählt:
- Fast alles !!!
- Bauschuttreste
- Schrott
- Gipskarton
- Porenbeton
- Holz
- Folie
- Kartonagen
- Teppiche
- Verpackungen
- Grünschnitt
- Alle Möbel
- Schränke
- Textilien
- Fahrräder
- Etc.
KEIN Baustellenmischabfall ist:
- Styropor
- Polystyrol
- Mineralwolle
- Asbest
- Lacke
- Farben
- Öle
- Leuchtstoffröhren
- Kühlschränke
Bei Unsicherheit, ob einzelne Fraktionen in den Mischcontainer dürfen, oder gesondert entsorgt werden müssen, oder wie Sie bei größeren Mengen Kosten sparen können wenden Sie sich bitte an unser Beratungsteam, Wir unterstützen Sie gerne.
Oder nutzen Sie bequem unseren Onlineratgeber zum Thema Baustellenmischabfälle.