Styropor entsorgen:

Einen Sonderfall bei der Entsorgung stellt expandiertes Polystyrol, Markenname Styropor® und extrudiertes Polystyrol, Markenname Styrodur® dar. Beide Baustoffe sind in nahezu jedem Gebäude zu finden und fallen dementsprechend auch häufig bei Sanierungs-, Renovierungs- und Abbruchmaßnahmen an. Problematisch ist hier das verwendete Flammschutzmittel HBCDD (Hexabromcyclododecan). Dieses gilt als persistent, bioakkumulierbar und toxisch. Damit fällt Styropor unter die seit 24.07.2017 gültige POP-Abfall-Überwachungsverordnung und muss deshalb getrennt gesammelt und entsorgt werden. Eine Gefährdung durch verbautes HBCDD haltiges Styropor® oder Styrodur® besteht allerdings nicht, weshalb es auch nicht als gefährlicher Abfall oder Sondermüll im eigentlichen Sinne zu sehen ist. Unser leistungsstarker Containerdienst liefert Ihnen hierfür den oder die benötigten Container.

Bezeichnung: Isoliermaterial aus dem Baubereich
AVV-Nr.: 17 06 04

Zu Styropor zählt:

  • expandiertes Polystyrol (EPS)
  • extrudiertes Polystyrol (XPS)
  • Styropor®
  • Styrodur®
  • PU-Dämmung

KEIN Styropor ist:

  • Mineralwolle
  • asbesthaltige Abfälle
  • Fremdstoffe (Kunststoff etc.)

Achtung! HBCDD haltiges Dämmmaterial ist zwar kein gefährlicher Abfall. Unterliegt aber trotzdem der elektronischen Abfallnachweisverordnung (eANV). Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb übernehmen wir diese Nachweisführung gerne für Sie und gewährleisten Ihnen hierdurch neben der ordnungsgemäßen Entsorgung auch ein Höchstmaß an Rechtssicherheit.

Gerne berät Sie unser Beratungsteam vorab bezüglich der Entsorgung Ihrer Styropor®- und Styrodur@-Dämmung.