Eternit entsorgen:

Asbestzementprodukte auch bekannt als Eternit®-Platten fallen bei Abbruch-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen an. Es handelt sich gefährlichen Abfall beziehungsweise Sondermüll, da Asbestfasern für den Menschen kanzerogen sprich krebserzeugend sind. Für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle gelten daher besondere Schutzmaßnahmen und auch der Abfall muss umweltverträglich beseitigt werden. In erster Linie bitten wir Sie hier an Ihren eigenen Schutz und den Schutz Ihrer Mitmenschen zu denken. Wir können Sie zum Thema Asbest umfassend beraten, Ihnen Fachfirmen für die Sanierung mit Asbest belasteter Gebäude und Einrichtungen vermitteln, oder Ihnen benötigte Schutzausrüstung wie Einwegschutzanzüge oder FFP-2 Masken und Verpackungsmaterial bereitstellen. Die Entsorgung erfolgt nach Verpackung des Eternits in dafür zugelassenen staubdichten Asbest Big-Bags. Wir können Ihnen hierfür entweder einen Container bereitstellen, oder Sie wählen unsere bevorzugte Transportweise mittels Kran-LKW. Hier lädt sich unser Personal die verschlossenen Big-Bags selbst mit dem Ladekran auf und entlädt diese wieder in umgekehrter Reihenfolge, denn ein Abkippen ist wegen des Gefahrenpotentials unzulässig.

Bezeichnung: Asbestzementprodukte
AVV-Nr.: 17 06 05*

Zu Asbestzement zählt:

  • Wellasbest
  • asbesthaltige Fassadenplatten
  • Asbestzement-Rohre
  • asbesthaltige Pflanztröge
  • asbesthaltige Blumenkübel
  • Faserzementplatten

KEIN Asbestzement ist:

  • asbesthaltige Dachpappe
  • asbesthaltige Bodenbeläge
  • asbesthaltige Vinylböden
  • Abfälle mit asbesthaltigen Schwarzanstrichen
  • asbesthaltige Dichtschnüre
  • asbesthaltige Gipskartonwände und Spachtelmassen
  • asbesthaltige Brandschutztore
  • sonstige Fremd- und Störstoffe

Eternit und Asbestzement unterliegen als gefährlicher Abfall der elektronischen Abfallnachweisverordnung (eANV). Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb übernehmen wir diese Nachweisführung gerne für Sie und gewährleisten Ihnen hierdurch neben der ordnungsgemäßen Entsorgung auch ein Höchstmaß an Rechtssicherheit. Sollten Sie sich unsicher sein, ob es sich bei Ihrem Material um Eternit® oder Asbestzement handelt steht Ihnen unser Beratungsteam selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Gerne können Sie uns hierzu Bilder Ihres Abfall per Mail, oder per WhatsApp zukommen lassen. Wir beraten Sie gerne.
Oder nutzen Sie bequem unseren Onlineratgeber zum Thema Asbest Entsorgung.


Weitere empfehlen wir Ihnen sich hierzu den veröffentlichten Artikel des bayerischen Landesamtes für Umwelt durchzulesen. Diesen finden Sie hier: https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_9_asbest.pdf